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Die People's Movement for Human Rights Education PDHRE hat die folgenden Kriterien aufgestellt, die eine Stadt erfüllen muss, wenn sie eine Menschenrechtsstadt werden möchte:

 

  1. Punkt 1: Möglichst viele öffentliche und private Einrichtungen einer Stadt sollen sich von den international anerkannten Menschenrechten leiten lassen und diese in der Praxis umzusetzen versuchen. Zu diesem Zweck sind alle Bereiche zu erheben, in denen Menschenrechte tatsächlich oder potentiell eine besondere Rolle spielen.
  2. Punkt 2: Beschlüsse der Stadt sind an den Menschenrechten auszurichten, soferne ein Bezug herzustellen ist.
  3. Punkt 3: Möglichst viele VerantwortungsträgerInnen, BürgerInnen, BewohnerInnen, StudentInnen und SchülerInnen sowie Multiplikatoren sollen im Bereich der Menschenrechte ausgebildet werden.
  4. Punkt 4: Die Stadt soll international mit Menschenrechtsstädten zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung sowie zur Teilnahme am weltweiten Netzwerk zusammen arbeiten.
  5. Punkt 5: Die Stadt soll Maßnahmen zur institutionellen Verankerung der Menschenrechte in allen Bereichen des öffentlichen Lebens treffen.